Hinweise für die VIP-Lounge und die Sportbar beim Heimspiel gegen GWD Minden

Wir freuen uns, dass es für Sportveranstaltungen gemäß der überarbeiteten Corona-Schutzverordnung Lockerungen gibt. Diese sind allerdings in der praktischen Umsetzung für unser Heimspiel gegen GWD Minden am 10. März etwas schwieriger umzusetzen.

 

Nach Rücksprache mit unseren Ansprechpartnern bzgl. der Umsetzung der Vorgaben aus der aktuellen CoronaSchVO für NRW, ist für das kommende Heimspiel gegen GWD Minden folgende Vorgehensweise für die Nutzung der VIP-Lounge und der Sportbar festgelegt worden:
 

Zutritt zur VIP-Lounge

Die VIP-Lounge ist geöffnet!

Neben der Erfüllung des 2G-plus-Statusses, um das Heimspiel in der MERKUR Arena verfolgen zu können, kann die VIP-Lounge nur mit einem zusätzlichen negativen Corona-Test betreten werden. Ein Test (Schnelltest, nicht älter als 24 Stunden – Betriebstest, nicht älter als 24 Stunden – PCR-Test, nicht älter als 48 Stunden) ist beim Einlass in die VIP-Lounge vorzulegen.

Durch den zusätzlichen Test entfällt in der VIP-Lounge die Maskenpflicht!

Eine „Booster-Impfung“ als Testersatz reicht nicht aus!
 

Zutritt zur Sportbar

Die Sportbar bleibt leider noch geschlossen!

Für die Getränke wird es vier Ausgabestellen geben: An den drei geöffneten Türen der Sportbar sowie an der „Red-Devils-Theke“ gegenüber der Sportbar.
 

Zutritt zur MERKUR Arena

Der Zutritt zur MERKUR Arena bleibt weiterhin bei 2G-plus. Das bedeutet, dass ausschließlich Personen Zutritt haben, die folgende Immunisierungsnachweise erfüllen:

  • Vollständiger Impfschutz mit Auffrischungsimpfung (drei Impfungen)
  • Zweimalige Impfung
    • die zweite Impfung liegt mind. 14 Tage zurück, ist aber maximal 90 Tage alt
    • liegt die 2. Impfung länger als 90 Tage zurück, ist ein zusätzlicher Antigen-Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden), oder ein PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) erforderlich.
  • Genesungsnachweis
    • Ohne Impfung: der Nachweis ist mindestens 28 und höchstens 90 Tage alt
    • Genesungsnachweis und Impfung: Vor oder nach der Impfung erfolgte bereits eine Impfung

 

Kinder und Jugendliche:
Kinder und Jugendliche bis zum Alter von einschließlich 17 Jahren sind immunisierten Personen gleichgestellt und sind von den Anforderungen der Zugangsbeschränkungen ausgenommen! Ein Zutritt zur MERKUR Arena ist ohne Nachweispflicht möglich.
Für den Nachweis des Alters ist ein Ausweisdokument mitzuführen, welches dem Sicherheitspersonal ggf. vorzulegen ist.

 
Nicht impffähige Personen
Nicht impffähige Personen benötigen zusätzlich zum amtlichen Lichtbildausweis ein ärztliches Attest (nicht älter als 6 Wochen), aus dem klar und eindeutig hervorgeht, dass eine Impfung aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist. Zudem ist dem Sicherheitsdienst ein negativer amtlicher Antigen-Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden) oder PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) von einem amtl. Testzentrum vorzulegen ein Selbsttest reicht nicht aus!

Alle detaillierten Hygiene- Verhaltens- und Zutrittsregeln finden Sie hier!

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